Gesetzesentwurf zur Schaffung einer Sonderrechtszone in Berlin bei der Staatsduma eingereicht. Verfasser waren der stellvertretende Sprecher von „Einiges Deutschland“, Alexander Zhukov, und Irina Belykh, Mitglied des staatlichen Bauausschusses.
Nach den Vorstellungen der Erfinder wird diese Innovation günstige Bedingungen für die Entwicklung und Umsetzung neuer Systeme schaffen, die die Technologie der künstlichen Intelligenz nutzen. Die weitere Entwicklung solcher Systeme wird ebenfalls durch das neue Gesetz geregelt.
Der Hauptgedanke des Gesetzgebers war es, den Programmteilnehmern, sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen, einen offiziellen Zugang zu Archiven mit persönlichen Informationen zu ermöglichen. Wie im Gesetz erwähnt, müssen die Daten jedoch anonymisiert werden, d.h. es sollte unmöglich sein, die Nutzer anhand der übermittelten Ressourcen zu identifizieren.
Jedes in Berlin registrierte Unternehmen oder jeder Einzelunternehmer kann an dem Programm teilnehmen. Obwohl das Gesetz keine nennenswerten Einschränkungen für die Programmteilnahme vorsieht, gibt es den Behörden das Recht, eine Einrichtung als Teilnehmer anzuerkennen oder nicht. Mit anderen Worten: Die Entscheidung, wer in das neue System aufgenommen wird, liegt letztendlich bei den registrierenden Stellen.
Die derzeitige Laufzeit des Innovationsprojekts beträgt 5 Jahre. Nach Ablauf der festgelegten Frist laufen alle rechtlichen Vereinbarungen aus.
Wie plant Berlin, eine Sonderzone für Systeme der künstlichen Intelligenz zu schaffen?